Sachverständiger
beeideter & gerichtlich zertifiziert
Seit 1989 arbeite ich schon im Handwerk des Maler und Beschichtungstechnikers und habe dieses "von der Pike auf" ordentlich und fachgerecht gelernt.
- Malerarbeiten
- Anstreicherarbeiten
- Lackiererarbeiten
- Beschichtungen
- Wärmedämmverbundsysteme
Viele Weiterbildungen, der Meisterbrief im Jahre 1997, diverse Fachzertifizierungen zum geprüften Wärmedämmspezialisten sowie unzählige Seminare um am Stand der Technik zu bleiben, abgerundet durch den Posten als Landeslehrlingswart und Innungsmeisterstellvertreter der Maler, Tapezierer, Schilderhersteller, Vergolder und Lackierer von Kärnten, verbunden mit viel persönlichem Einsatz und Fleiß, haben mich im Jahre 2015 dazu veranlasst, die Prüfung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in den Fachgebieten Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Lackiererarbeiten, Beschichtungen sowie Wärmedämmverbundsysteme aller Arten abzulegen.
Für mich wird immer die Objektivität im Vordergrund stehen und deshalb sehe ich mich als genau den richtigen Ansprechpartner für individuelle Beratungen und Problemlösungen rund um Ihr Bauvorhaben.
Nutzen sie mündliche Empfehlungen oder schriftliche Gutachten als Entscheidungshilfe, zur Beilegung in Konfliktfällen, zur Sicherung von Beweisen bei Schäden am Bau oder auch, um mit diesen Ihr Recht bei Gericht durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihnen einen kleinen Einblick in meinen Werdegang gegeben zu haben und kann Ihnen jetzt schon eine objektive, gewissenhafte und am absolut letzten Stand der Technik basierende Arbeit meinerseits zusichern.
Reinhold Emanuel Edlinger,
allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Fachgebiete:
73.47 Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Lackiererarbeiten, Beschichtungen
73.70 Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen
Leistungen und Leistungspektrum
- Mängel- und Schadensermittlung inkl. klare Zuteilung des Verursachers
- Bauberatung und baubegleitende Qualitätsüberwachung
- Überprüfung von Aufmaßen und Abrechnungen
- Begutachtung von Innenputz- und Gipskartonoberflächen
- Begutachtung von Außenputzen, Wärmedämmverbundsystemen aller Arten und Fassadenbeschichtungen
- Begutachtung von Malerarbeiten aller Arten im Innenbereich
- Begutachtung von Rissen in Beschichtungen und Putzen
- Begutachtung von Tapezierarbeiten
- Begutachtung von Holzanstricharbeiten aller Arten im Innen- sowie Außenbereich
- Begutachtung von Algen und Moosen an Fassadenoberflächen
- Begutachtung von Lackierarbeiten auf allen Arten von Oberflächen
- Überprüfung der Anstrichschichtdicken und der Zahl der ausgeführten Anstriche unter Zusammenarbeit mit zertifizierten Laboren
- Ursachenermittlung für Leistungsstörungen an Anstricharbeiten und Lackierungen aller Arten
- Überprüfung der Angemessenheit der Preise
- Überprüfung von Korrosionsschutzbeschichtungen
- Ursachenforschung bei Schimmelpilzbildung und Planung der Schimmelpilzsanierung
- Ursachenforschung bei Mängeln und Schäden an Brandschutzbeschichtungen
- Unterstützung in der Detailplanung zur Lösung bautechnischer Problemstellungen
- Beweissicherung für Privatpersonen, Firmen, Gerichte, Versicherungen
- Minderwertermittlung bei optischen Mängeln
- Technische Abnahme aller Maler- und Lackierarbeiten
- Ermittlung der Ursachen von Beschichtungsschäden aller Arten
- Dokumentation wesentlicher Sachverhalte in Baufortschritt und Ausführung
- Mängelmanagement mit Bewertung und Nachverfolgung bis zur Freimeldung
- Umfassende Beratung im Bezug auf Ausführung und Mängel
- Vermittlung und Schlichtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
- Umfassende Planung der Sanierung sowie ermitteln der Sanierungskosten
Was ist ein allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter Sachverständiger?
Der gerichtliche Sachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.
Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache und der Rechtschreibung sowie die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen.
Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierung) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz (das sind die Landesgerichte) als Zertifizierungsstellen durchführen und dessen Ziel die Eintragung in die von ihnen geführte Sachverständigenliste ist.
Nach § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG), BGBl 1975/137 idgF sind für eine Eintragung in die Sachverständigenliste folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Sachkunde und Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts, über das Sachverständigenwesen, über die Befundaufnahme sowie über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens; die Prüfung der Sachkunde entfällt bei Inhabern einer entsprechenden Lehrbefugnis an einer Hochschule oder bei Angehörigen eines Berufes, zu dem nach der Berufsordnung auch die Erstattung von Gutachten gehört, z.B. bei Ärzten, Wirtschaftstreuhändern, Psychologen und Ziviltechnikern. Österreichweit einheitliche Prüfungsstandards zur Sachkunde sind im Aufbau bzw. teilweise bereits vorhanden.
- zehnjährige, möglichst berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem bestimmten oder einem verwandten Fachgebiet unmittelbar vor der Eintragung (z.B. 10 Jahre nach Ablegung der Meisterprüfung, welche die Mindestqualifikation für die Tätigkeit in verantwortlicher Stellung darstellt); eine fünfjährige Tätigkeit solcher Art genügt, wenn der Bewerber als Berufsvorbildung ein entsprechendes Hochschulstudium (im medizin. Bereich sind 5 Jahre Facharzt Voraussetzung, 5 Jahre nach Steuerberater- oder Ziviltechnikerprüfung) oder ein Studium an einer berufsbildenden höheren Schule erfolgreich abgeschlossen hat.
- volle Geschäftsfähigkeit
- körperliche und geistige Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Eintragung beantragt
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- ausreichende Ausstattung mit der für eine Gutachtenserstattung im betreffenden Fachgebiet erforderlichen Ausrüstung
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor der Vereidigung
- Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG). Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutachten. Bei elektronischen Gutachten ist die Verwendung eines geeigneten Zertifikats (§ 2 Z 8 Signaturgesetz - SigG) ausreichend.